Autor Thema: ….denn sie wissen nicht, was sie tun!  (Gelesen 7502 mal)

Waltzing Mathilda

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….denn sie wissen nicht, was sie tun!
« am: September 11, 2011, 13:56:20 Nachmittag »


Zum größten Glück (und Napoleon sei Dank) sind heutzutage Kirche und Staat getrennt.
Wenn auch zu einem ganzen Teil lediglich auf dem Papier.

Dennoch lebt ein erheblicher Teil mit oder nach den kirchlichen Riten.

Manchmal muß man sich die Frage stellen: Wissen die überhaupt, was sie tun?

Ich selbst wurde katholisch getauft und bin 1996 ausgetreten.
Nachdem ich in den letzten Tagen Karlheinz Deschner´s Buch „Der gefälschte Glaube“ gelesen habe, musste ich doch mal in den kath. Katechismus hineinsehen.
Der Katechismus ist übrigens die offizielle Kirchenlehre.

Was soll ich sagen? Mir wurde richtig übel!

Da schreibt doch „us Ratze“, der wohl schon zu Lebzeiten Papst Johannes Paul II die Führung übernommen haben dürfte:
( http://www.vatican.va/archive/compendium_ccc/documents/archive_2005_compendium-ccc_ge.html )

„Ich bin Gott, dem Herrn, unendlich dankbar, dass er der Kirche diesen Katechismus geschenkt hat, der im Jahr 1992 von Papst Johannes Paul II., meinem verehrten und geliebten Vorgänger, promulgiert (Anm.: verkündet, offenbart) worden ist.“

Damit also keine Zweifel aufkommen: der Katechismus ist unbestreitbar Gottes Wort….

Sehen wir uns doch einmal an, was der liebe Gott zur Taufe sagt:

Die Taufe von Kindern

1250 Da die Kinder mit einer gefallenen und durch die Erbsünde befleckten Menschennatur zur Welt kommen, bedürfen auch sie der Wiedergeburt in der Taufe […], um von der Macht der Finsternis befreit und in das Reich der Freiheit der Kinder Gottes versetzt zu werden [….], zu der alle Menschen berufen sind. Daß die Heilsgnade ganz ungeschuldet ist, tritt in der Kindertaufe besonders klar zutage. Die Kirche und die Eltern würden dem Kind die unschätzbare Gnade vorenthalten, Kind Gottes zu werden, wenn sie ihm nicht schon bald nach der Geburt die Taufe gewährten […].


Ist es nicht interessant, dass ein gerade geborenes Menschenkind, welches noch nicht einmal zur „Sünde“ fähig ist, schon mit einer „Erbsünde“ befleckt ist? Ja, mit einer „gefallenen“ Menschennatur geboren wurde?
Origineller noch: sowohl die Kirche als auch die Eltern (!!!) würden dem Kind die „unschätzbare“ Gnade vorenthalten, ein „Kind Gottes“ zu werden!

Potztausend, dat isn Ding, ne?  gif13
 
1252 Es ist eine uralte Tradition der Kirche, schon die kleinen Kinder zu taufen. Dies wird seit dem 2. Jahrhundert ausdrücklich bezeugt. Möglicherweise wurden schon zu Beginn der Predigttätigkeit der Apostel, als ganze „Häuser" die Taufe empfingen […].

Hmja, seit dem 2. Jahrhundert.
Vorher! wusste man eben noch, wie unsinnig das ist und war sich darüber im klaren, dass Jesus althergebrachte Riten ablehnte. Wer einmal Karlheinz Deschner gelesen hat, wird sich ein Bild davon machen können, wie allein die Evangelisten Jesus verfälscht haben.

VI Die Notwendigkeit der Taufe
1257 Der Herr selbst sagt, daß die Taufe heilsnotwendig ist [Vgl. Joh 3,5.]. Darum hat er seinen Jüngern den Auftrag gegeben, das Evangelium zu verkünden und alle Völker zu taufen [Vgl. Mt 28, 19-20; DS 1618; LO 14; AG 5]. Die Taufe ist für jene Menschen heilsnotwendig, denen das Evangelium verkündet worden ist und die Möglichkeit hatten, um dieses Sakrament zu bitten [Vgl. N4k 16,16]. Die Kirche kennt kein anderes Mittel als die Taufe, um den Eintritt in die ewige Seligkeit sicherzustellen. Darum kommt sie willig dem vom Herrn erhaltenen Auftrag nach, allen, die getauft werden können, zur „Wiedergeburt aus Wasser und Geist" zu verhelfen. Gott hat das Heil an das Sakrament der Tauft gebunden, aber er selbst ist nicht an seine Sakramente gebunden.

 
1260 (…) Jeder Mensch, der ohne das Evangelium Christi und seine Kirche zu kennen nach der Wahrheit sucht und den Willen Gottes tut, soweit er ihn kennt, kann gerettet werden. Man darf annehmen, daß solche Menschen ausdrücklich die Taufe gewünscht hätten, falls ihnen deren Notwendigkeit bewußt gewesen wäre.

Man darf annehmen, soso.....
 
1261 Was die ohne Taufe verstorbenen Kinder betrifft, kann die Kirche sie nur der Barmherzigkeit Gottes anvertrauen, wie sie dies im entsprechenden Begräbnisritus tut. Das große Erbarmen Gottes, der will, daß alle Menschen gerettet werden‘, und die zärtliche Liebe Jesu zu den Kindern, die ihn sagen läßt: „Laßt die Kinder zu mir kommen; hindert sie nicht daran!" (Mk 10,14), berechtigen uns zu der Hoffnung, daß es für die ohne Taufe gestorbenen Kinder einen Heilsweg gibt. Die Kirche bittet die Eltern eindringlich, die Kinder nicht daran zu hindern, durch das Geschenk der heiligen Taufe zu Christus zu kommen.

Na, das ist doch endlich einmal ein Fortschritt!
Früher waren Kinder, die starben, ohne getauft zu sein, grundsätzlich der Hölle verfallen.
Sie wurden nicht einmal auf kirchlichen Friedhöfen begraben.
Heute vertraut man sie also der Barmherzigkeit Gottes an!

Also - ich vertraue bei jedem Menschen auf die Barmherzigkeit Gottes.
Ob getauft oder nicht, ob Christ oder nicht....

Aber eines noch:
Im Allgemeinen Menschenrecht der UNO steht:

Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden.

Auch das Deutsche Grundgesetz spricht von Religionsfreiheit.
Art. 4 Absatz 1, 2:

    „(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

    „(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“


Nach Lehre der kath. Kirche ist durch die Taufe eine Mitgliedschaft zur kath. Kirche entstanden, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann!
Zudem: auch wer aus der kath. Kirche austritt, wird NICHT aus dem Taufregister gelöscht!
(Das haben schon einige zu spüren bekommen, die etliche Jahre nach ihrem Kirchenaustritt in ein anderes Bundesland zogen und auf einmal ein Schreiben der Kirche erhielten mit der Aufforderung, Kirchensteuer (nach)zu zahlen.
Wer die Austrittsbescheinigung nicht mehr hatte, MUSSTE zahlen!)

Wie läßt sich die Taufe eines Säuglings, also eines unmündigen Menschen, der nicht frei entscheiden kann, mit der gesetzlich verankerten Religionsfreiheit vereinen?
Nach Kirchenlehre KANN er nicht austreten!

Eine solche Kirchenlehre dürfte nicht veröffentlicht werden, und die Säuglingstaufe ist eigentlich eine Straftat!




Offline Vivienne

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Re: ….denn sie wissen nicht, was sie tun!
« Antwort #1 am: September 11, 2011, 14:46:57 Nachmittag »
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Offline Fynn

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Re: ….denn sie wissen nicht, was sie tun!
« Antwort #2 am: September 21, 2011, 13:05:43 Nachmittag »
Mat, ich hab' schon öfter mal irgendwo gehört und gelesen, das es wenig bringt aus der Kirche auszutreten, weil die (auf welche Art auch immer) weiterhin ganz normal Deine Kirchensteuer bekommen. Ich bin auch '96 ausgetreten und es erscheint auch nirgendwo auf meinem Lohnzettel, aber ich hab' das schon öfter gehört, das da irgendwo irgendwas "getrickst" wird. Du bist da doch "Fachmann", kannst Du da was zu sagen...?  Wenn dem tatsächlich so sein sollte, dann würde ich nämlich spätestens da widersprechen und sagen : die wissen ganz genau, was sie tun... xyssf
« Letzte Änderung: September 21, 2011, 13:08:34 Nachmittag von Fynn »
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Waltzing Mathilda

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Re: ….denn sie wissen nicht, was sie tun!
« Antwort #3 am: September 21, 2011, 17:39:21 Nachmittag »
Nein, wenn Du ausgetreten bist, zahlst Du keine Kirchensteur mehr. Die würde auf der Lohnabrechnung aufgeführt.
Allerdings zahlst Du auf die Summe der Kirchensteuer, die Du nun mehr zu Verfügung hast, Lohn/Einkommenssteuer. Aber das ist eben weitaus weniger als die Kirchensteuer selbst.
Da die Einrichtungen der Kirchen aber ohnehin überwiegend aus "normalem" Steueraufkommen finanziert werden, zahlst Du deren Strunz eben doch mit....

Offline Fynn

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Re: ….denn sie wissen nicht, was sie tun!
« Antwort #4 am: September 22, 2011, 06:16:07 Vormittag »
Nein, wenn Du ausgetreten bist, zahlst Du keine Kirchensteur mehr. Die würde auf der Lohnabrechnung aufgeführt
so wie ich das verstanden hatte, sollten das alles irgendwo als eine Art "versteckte Posten" sein. Aber so wie Du's erklärst, erscheint es mir auch logischer... m n
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