Autor Thema: Todesstrafe ?  (Gelesen 10989 mal)

Waltzing Mathilda

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Re: Todesstrafe ?
« Antwort #15 am: Juni 01, 2009, 19:51:59 Nachmittag »
Zitat
Ich war allerdings immer der Meinung, das lebenslänglich bestenfalls 15 Jahre bedeutet, was ich unter dem Begriff *lebenslänglich*nie wirklich verstanden hab'...


Ich hatte vorher auch immer gedacht, daß "lebenslänglich" maximal 25 Jahre bedeutet; mindestens - bei guter Führung - 15 Jahre.
Aber das stimmt so nicht.

Nach frühestens 15 Jahren kann ein Gnadengesuch erstellt werden.
Aber wenn es abgelehnt wird, "brummt" der Häftling weiter.

Frank´s Gnadengesuche sind bisher alle abgelehnt worden, weil er weiterhin als gefährlich eingestuft wird.
Wie auch sollte sich daran etwas ändern, wenn er keine Therapie bekommt?

Also: lebenslänglich bedeutet zunächst einmal lebenslänglich.....